Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DER ANNE STALLKAMP & WERNER HARTUNG GBR
Allgemeines / Geltungsbereich / Ausschließlichkeit / Weitere Bedingungen
Diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sollen einen reibungslosen Ablauf der Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Veranstaltungen gewährleisten. Unsere AGB gelten daher – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen – für alle zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend insgesamt als Teilnehmer bezeichnet) und uns, also der Anne Stallkamp & Werner Hartung GbR (nachfolgend Veranstalterin genannt, beide zusammen auch als Parteien oder Vertragsparteien bezeichnet) geschlossenen Verträge (nachfolgend auch Teilnahmeverträge genannt) über die von uns als Veranstalterin angebotenen Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend insgesamt Angebote genannt).
Es gelten nur und ausschließlich diese unsere AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder anderslautende Bedingungen des Teilnehmers gelten nicht, insbesondere wenn und soweit sie von unseren AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen. Solche anderslautenden AGB und/oder Bedingungen des Teilnehmers gelten selbst dann nicht, wenn sie unsere AGB lediglich ergänzen. Diese AGB gelten selbst dann ausschließlich, wenn wir die Anmeldung des Teilnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Teilnehmers vorbehaltlos ausführen.
Neben unseren AGB gelten ergänzend oder abweichend hiervon die Ausschreibungen und die Teilnahmebedingungen, die zu einem speziellen Angebot formuliert sind oder die in einem Anmeldeformular oder einem Teilnahmevertrag niedergelegt sind.
Anmeldung / Angebot / Annahme / Vertragsabschluss unter aufschiebender Bedingungen / Leistungsvorbehalt
Die Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungen setzt eine gesundheitliche Verfassung voraus, die eine regelmäßige, aktive und sichere Teilnahme an allen theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten ermöglicht. Bewerberinnen und Bewerber versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, die Ausbildungsinhalte vollständig zu absolvieren.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die die Teilnahmefähigkeit beeinträchtigen können, sind diese vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, in begründeten Einzelfällen eine ärztliche Bescheinigung über die Ausbildungs- und Belastungsfähigkeit anzufordern.
Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und dadurch die Sicherheit, der Lernerfolg oder der ordnungsgemäße Ablauf der Ausbildung gefährdet werden, kann die Veranstalterin nach individueller Prüfung eine Teilnahme ablehnen oder den Abbruch der Ausbildung veranlassen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Sämtliche abgeschlossenen Teilnahmeverträge werden unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass eine ausreichende Teilnehmerzahl zustande kommt, die Seminarorte zu den angegebenen Terminen für eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Verfügung stehen und andere dringende Gründe seitens der Veranstalterin nicht dagegensprechen. Ein Wechsel bzw. die Verhinderung eines Dozenten berechtigt Teilnehmer nicht zum Rücktritt von der Teilnahme.
Anmeldungen zu den Angeboten der Veranstalterin sind für den Teilnehmer verbindlich. Sie gelten als Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die im Anmeldeformular jeweils aufgeführten und verlinkten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die AGB ausdrücklich an. Den Zugang der Anmeldung bestätigt die Veranstalterin dem Teilnehmer umgehend. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer kommt der Teilnahmevertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer aufschiebend bedingt zustande.
Die begrenzten Teilnehmerplätze vergibt die Veranstalterin nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Sollten Angebote wider Erwarten schon ausgebucht sein, informiert die Veranstalterin darüber ebenfalls baldmöglich und garantiert den entsprechenden Platz auf der Nachrückerliste. Teilnehmerplätze sind nicht durch Teilnehmende selbst an Dritte übertragbar.
Aus- und Fortbildungen sowie sonstige Veranstaltungen der Veranstalterin sind nicht für jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen ergeben sich durch eine Zielgruppenorientierung, persönliche Eignung, insbesondere bei Ausbildungen, und andere Zugangsvoraussetzungen. Die Veranstalterin behält sich insoweit die Ablehnung oder Nichtannahme von Bewerbungen oder Anmeldungen vor. In diesen Fällen kommen keine Teilnahmeverträge zustande.
Widerruf
Personen, die bei Abschluss des Teilnahmevertrages mit der Veranstalterin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.
Ein Widerruf der Anmeldung von Verbrauchern zu einem Angebot ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für Verbraucher von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht als Widerruf gewertet. Über die Einzelheiten und Details wird der Teilnehmer bei der Anmeldung im Rahmen der dortigen Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ausführlich informiert.
Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der Verbraucher ist, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen an der Durchführung des Angebots teilnehmen zu lassen – es sei denn, der Teilnehmer hat uns vor Beginn der Ausführung unserer Dienstleistung seine ausdrückliche Zustimmung in Textform gegeben, diese vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.
Rücktrittsrecht der Veranstalterin
Die Durchführung der Angebote steht unter dem Vorbehalt nicht von der Veranstalterin zu vertretender Verzögerungen, insbesondere bei vorübergehenden, unverschuldeten Leistungshindernissen tatsächlicher Art, wie etwa Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen an den Seminarorten durch Naturereignisse oder sonstige höhere Gewalt, sowie bei Leistungshindernissen rechtlicher Art, wie nicht vorhersehbaren vorübergehenden Einreisebeschränkungen oder Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Veranstalterin dem Teilnehmer unverzüglich mit.
Die Veranstalterin kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, falls die geschuldete Leistung aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Seminarortes bzw. der geschuldeten Fort- oder Ausbildungsleistung – beispielsweise durch nach Vertragsschluss eintretende Unmöglichkeit, höhere Gewalt, nicht nur vorübergehende Streiks, Naturkatastrophen oder Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen – nicht erbracht werden kann.
Die Rechte der Veranstalterin zur Kündigung aus wichtigem Grund und aufgrund besonderer Vertrauensstellung nach §§ 626, 627 BGB bleiben hiervon unberührt.
Kündigung
Das ordentliche Kündigungsrecht ist aufgrund der Befristung, der begrenzten Dauer des Angebotes ausgeschlossen. Der Teilnahmevertrag endet grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, also mit Ablauf der Durchführung des entsprechenden Angebotes.
Dagegen gelten die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten nach §§ 626, 627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach die Parteien unter den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und fristlos bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB) kündigen können.
Teilnehmer können von der Veranstalterin dementsprechend von der Durchführung von Angeboten, insbesondere von Aus- und Fortbildungen, unter Aufrechterhaltung der Zahlungsansprüche der Veranstalterin, aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Nichtzahlung vereinbarter Zahlungen oder Raten zu den festgelegten Terminen;
- Wiederholtes Nichtreagieren auf E-Mails und Textnachrichten trotz Aufforderung;
- Nichtteilnahme an theoretischen und praktischen Übungen, wenn dadurch Ausbildungsziele ernsthaft gefährdet und Lernziele nicht erreicht werden können;
- Trotz Abmahnung wiederholtes Stören von Veranstaltungsabläufen, das zu Beeinträchtigungen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt;
- Physische oder psychische Instabilität, mangelnde Selbstregulation, energetische Probleme, unkontrolliertes Verhalten oder tätliche Übergriffe.
Die in § 628 Abs. 1 BGB gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund werden ausgeschlossen.
Erfolgt eine Kündigung aufgrund § 626 oder § 627 BGB, so ist die Veranstalterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Nichterscheinen oder Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer / Stornogebühren / Seminarversicherung
Meldet sich der Teilnehmer ab, kündigt er, erscheint er nicht am Seminarort oder bricht die Durchführung ohne Berechtigung zur Beendigung vorzeitig ab, hat der Teilnehmer der Veranstalterin Stornogebühren zu zahlen.
Soweit in den Ausschreibungs- und Teilnahmebedingungen und/oder Anmeldeformularen nicht aufgeführt und vereinbart, gilt: Teilnehmer, die sich bis einschließlich 90 Tage vor dem geplanten Beginn der Durchführung des entsprechenden Angebotes (maßgeblich ist das Datum der Absendung der Abmeldung) abmelden, sind zur Zahlung von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich danach – ab dem 89. Tag vor dem geplanten Beginn – abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder diese abbrechen, sind zur Zahlung des Gesamtbetrags der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.
Von dieser Regelung unberührt bleiben die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Tagungsstätten. Diese werden entweder in den Ausschreibungsbedingungen benannt oder sind über die hinterlegten Kontaktdaten der Tagungsstätten einsehbar oder abfragbar. Sie gelten unmittelbar zwischen Teilnehmern und Tagungsstätten.
Um finanzielle Risiken bei Krankheitsfällen oder anderen Verhinderungsgründen abzusichern, empfehlen wir den Teilnehmern den Abschluss einer Seminarversicherung.
Preise und Zahlungsbedingungen / Kosten bei Auslandsüberweisungen
Für die Angebote gelten die vereinbarten Teilnahmegebühren.
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt:
Die Umsatzsteuer ist in der Teilnahmegebühr bereits enthalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Rechnungen oder auf gesonderten Wunsch Zahlungsbestätigungen für die Vorlage bei Finanzämtern, Arbeitsämtern oder anderen Stellen.
Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt:
In den Preisen/Teilnahmegebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Bei der Anmeldung als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler oder Unternehmer oder bei der Anmeldung über ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % zusätzlich erhoben.
Bei Teilnehmern aus dem europäischen Ausland kann die Teilnahmegebühr ohne Umsatzsteuer veranlagt werden, sofern der Teilnehmer als Unternehmer agiert und ein entsprechendes Steuerabkommen besteht. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Identifikations-Nr.) mitzuteilen.
Die Teilnahmegebühren sind nach Rechnungsstellung zu den in der Ausschreibung und/oder den Teilnahmebedingungen benannten Terminen – je nach vereinbarter Zahlungsweise – an die Veranstalterin zu zahlen.
Eine Nichtzahlung vereinbarter Beträge sowie die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele führt regelmäßig zum Ausschluss von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungsmodulen. Forderungen bleiben bestehen. Hat eine letzte Mahnung keinen Erfolg, beschreitet die Veranstalterin den Rechtsweg, zunächst mit dem gerichtlichen Mahnverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene.
Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die aus der Auslandsüberweisung resultierenden Kosten von den Teilnehmern zu tragen.
Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in den vereinbarten Teilnahmegebühren nicht enthalten.
Reisekosten und Unterbringung
Den Aufwand für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst.
Finden die Veranstaltungen nicht in einer Tagungsstätte mit Unterbringung statt, ist die Unterbringung selbst zu regeln.
Beherbergungsverträge mit Tagungsstätten kommen direkt zwischen den Teilnehmern und den Tagungsstätten zustande, auch wenn die Veranstalterin bei der Vermittlung behilflich ist. Für diesen Bereich gelten die Geschäftsbedingungen der Tagungsstätten und Unterkünfte.
Zahlungsbedingungen bei Teilnehmern aus dem Ausland
Bei Anmeldungen aus dem Ausland – mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz – ist die volle Teilnahmegebühr bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht möglich.
Urheberschutz
Alle Inhalte der überreichten Skripte und sonstigen Unterrichtsmaterialien unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz und dürfen nicht vervielfältigt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine mündliche oder sonstige Weitergabe des vermittelten Wissens, insbesondere des Symbolwissens, ist ebenfalls nicht gestattet. Für Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung bedarf es einer Lizenz.
Teilnahmebestätigungen und Zertifikate
Für einzelne Ausbildungen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Unsere Ausbildungen sind selbst nicht zertifiziert; dies ist auch nicht angestrebt. Darüber hinaus können auf Anforderung besondere Teilnahmenachweise für Veranstaltungen erstellt werden, sofern dafür die Rechnungen oder Zahlungsbelege nicht genügen.
Haftung
Die Veranstalterin haftet bei Unfällen sowie für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern sie eine Verantwortung für den jeweiligen Vorgang trägt.
Es besteht keine Haftung bei Unfällen sowie für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände im Rahmen der Anreise zu einer Veranstaltung mit eigenem Fahrzeug, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Mietwagen.
Für Beschädigungen an Einrichtungen wie z. B. Unterrichtsräumen, Mobiliar, technischen Geräten etc. haftet der Teilnehmer, insbesondere bei Vorsatz sowie bei jeder Form der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung. Im Falle eines Abbruchs oder Ausschlusses haftet die Veranstalterin nicht für entstandene Nebenkosten für Reisen und Unterkünfte sowie sonstigen, mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Aufwand der Teilnehmer.
Die Veranstalterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Pandemie etc.).
Foto und Filmaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen sowie der Handygebrauch seitens der Teilnehmer während Seminaren oder Fortbildungen nicht gestattet sind.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Seminare von der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Personen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, auf denen der Teilnehmer abgebildet sein kann.
Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Aufnahmen unentgeltlich für Zwecke der Werbung und Dokumentation sowie zur Veröffentlichung in Printmedien, auf der Website der Veranstalterin und in sozialen Medien (z. B. Facebook, Instagram, Telegram, YouTube) zu verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung
Unsere Kunden sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Wir akzeptieren elektronische Rechnungen gemäß § 14 UStG. Zugelassene Formate für elektronische Rechnungen sind insbesondere:
- ZUGFeRD (mindestens Version 2.1)
- XRechnung (CEN-konform)
Die Übermittlung erfolgt bevorzugt per E-Mail an: mail@neue-gemomantie.de. Es wird empfohlen, Rechnungen mit sensiblen oder personenbezogenen Daten ausschließlich verschlüsselt zu übertragen. Für eventuelle Verluste oder Missbrauch unverschlüsselt übermittelter Daten übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Eine Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Rechnungen seitens des Kunden besteht nicht. Rechnungen in Papierform werden weiterhin akzeptiert.
Datenschutz
Die Verwaltung persönlicher Daten von Teilnehmern erfolgt nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu siehe ausführlich unsere Datenschutzerklärung.
Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Vertragssprache / Überschriften
Einheitlicher Leistungs- und Erfüllungsort nach § 269 BGB (nachfolgend insgesamt Erfüllungsort genannt) für alle Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Veranstalterin in Hannover. Insbesondere Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz der Veranstalterin in Hannover.
Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte bei ausschließlichen Gerichtsständen sowie bei Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
Salvatorische Klausel / Hinweis auf Streitschlichtungsverfahren
Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden – etwa aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen, sei es durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung –, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 09.9.2025
Download
Die AGB sind hier downloadbar:
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