Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DER ANNE STALLKAMP & WERNER HARTUNG GBR

Allgemeines / Geltungsbereich / Ausschließlichkeit / Weitere Bedingungen

Diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sollen einen reibungslosen Ablauf der Aus- und Fortbildungen sowie der sonstigen Veranstaltungen gewährleisten. Unsere AGB gelten daher – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen – für alle zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend insgesamt als Teilnehmer bezeichnet) und uns, also der Anne Stallkamp & Werner Hartung GbR (nachfolgend Veranstalterin genannt, beide zusammen auch als Parteien oder Vertragsparteien bezeichnet) geschlossenen Verträge (nachfolgend auch Teilnahmeverträge genannt) über die von uns als Veranstalterin angebotenen Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend insgesamt Angebote genannt).

Es gelten nur und ausschließlich diese unsere AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder anderslautende Bedingungen des Teilnehmers gelten nicht, insbesondere, wenn und soweit sie von unseren AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen. Solche anderslautenden AGB und/oder Bedingungen des Teilnehmers gelten selbst dann nicht, wenn sie unsere AGB lediglich ergänzen. Diese AGB gelten selbst dann ausschließlich, wenn wir die Anmeldung des Teilnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Teilnehmers vorbehaltlos ausführen.

Neben unseren AGB gelten ergänzend oder abweichend hiervon die Ausschreibungen und die Teilnahmebedingungen, die zu einem speziellen Angebot formuliert sind oder die in einem Anmeldeformular oder einem Teilnahmevertrag niedergelegt sind.

Anmeldung / Angebot / Annahme / Vertragsabschluss unter aufschiebenden Bedingungen / Leistungsvorbehalt

Sämtliche abgeschlossenen Teilnahmeverträge werden unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass eine ausreichende Teilnehmerzahl zustande kommt, die Seminarorte zu den angegebenen Terminen für eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Verfügung stehen und andere dringende Gründe seitens der Veranstalterin nicht dagegensprechen. Ein Wechsel bzw. die Verhinderung eines Dozenten berechtigt Teilnehmer nicht zum Rücktritt von der Teilnahme.

Anmeldungen zu den Angeboten der Veranstalterin sind für den Teilnehmer verbindlich. Sie gelten als Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die im Anmeldeformular jeweils aufgeführten und verlinkten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die AGB ausdrücklich an. Den Zugang der Anmeldung bestätigt die Veranstalterin dem Teilnehmer umgehend. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer kommt der Teilnahmevertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer aufschiebend bedingt zustande.

Die begrenzten Teilnehmerplätze vergibt die Veranstalterin nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Sollten Angebote wider Erwarten schon ausgebucht sein, informiert die Veranstalterin darüber ebenfalls baldmöglich und garantiert den entsprechenden Platz auf der Nachrückerliste.

Aus- und Fortbildungen sowie sonstige Veranstaltungen der Veranstalterin sind nicht für jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen ergeben sich durch eine Zielgruppenorientierung, persönliche Eignung, insbesondere bei Ausbildungen und andere Zugangsvoraussetzungen. Die Veranstalterin behält sich insoweit die Ablehnung oder Nichtannahme von Bewerbungen oder Anmeldungen vor. In diesen Fällen kommen keine Teilnahmeverträge zustande.

Widerruf

Personen, die bei Abschluss des Teilnahmevertrages mit der Veranstalterin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.

Ein Widerruf der Anmeldung von Verbrauchern zu einem Angebot ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für Verbraucher von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht als Widerruf gewertet. Über die Einzelheiten und Details wird der Teilnehmer bei der Anmeldung im Rahmen der dortigen Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ausführlich belehrt. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der Verbraucher ist, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen an der Durchführung des Angebots teilhaben zu lassen – es sei denn, der Teilnehmer hat uns vor Beginn der Ausführung unserer Dienstleistung seine ausdrückliche Zustimmung in Textform gegeben, diese vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

Rücktrittsrecht der Veranstalterin

Die Durchführung der Angebote steht unter dem Vorbehalt nicht von der Veranstalterin zu vertretender Verzögerungen, insbesondere bei vorübergehenden, unverschuldeten Leistungshindernissen tatsächlicher Art wie etwa bei Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen bei den Seminarorten durch Naturereignisse oder sonstiger höherer Gewalt sowie bei Leistungshindernissen rechtlicher Art, wie nicht vorhersehbare vorübergehende Einreisebeschränkungen oder Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Veranstalterin dem Teilnehmer unverzüglich mit.

Die Veranstalterin kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, falls die geschuldete Leistung aufgrund Nichtverfügbarkeit des Seminarortes bzw. der geschuldeten Fort- oder Ausbildungsleistung aufgrund z. B. nach Vertragsschluss eintretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, nicht nur vorübergehender Streiks, Naturkatastrophen, Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen etc. nicht erbracht werden kann.

Die Rechte der Veranstalterin zur Kündigung aus wichtigem Grund und aufgrund Vertrauensstellung nach §§ 626, 627 BGB bleiben hiervon unberührt.

Kündigung

Das ordentliche Kündigungsrecht ist aufgrund der Befristung, der begrenzten Dauer des Angebotes ausgeschlossen. Der Teilnahmevertrag endet grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, also mit Ablauf der Durchführung des entsprechenden Angebotes.

Dagegen gelten die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten nach §§ 626, 627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach die Parteien unter den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und fristlos bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB) kündigen können.

Teilnehmer können von der Veranstalterin dementsprechend von der Durchführung von Angeboten, vor allem von Aus- und Fortbildungen, aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Trotz Abmahnung wiederholtes Stören von Veranstaltungsabläufen, das zu Beeinträchtigungen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt;
  • psychische Labilität, energetische Probleme, unkontrolliertes Verhalten oder tätliche Übergriffe.

Die in § 628 Abs. 1 BGB gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund werden ausgeschlossen.

Erfolgt eine Kündigung aufgrund § 626 oder § 627 BGB, so ist die Veranstalterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Nichterscheinen oder Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer / Stornogebühren / Seminarversicherung

Meldet sich der Teilnehmer ab, kündigt er, erscheint er nicht am Seminarort oder bricht die Durchführung ohne Berechtigung zur Beendigung vorzeitig ab, hat der Teilnehmer der Veranstalterin Stornogebühren zu zahlen.

Soweit in den Ausschreibungs- und Teilnahmebedingungen und/oder Anmeldeformularen nicht aufgeführt und vereinbart, gilt: Teilnehmer, die sich bis 90 Tage einschließlich vor dem geplanten Beginn der Durchführung des entsprechenden Angebotes (es gilt das Datum der Absendung der Abmeldung) abmelden, sind zur Zahlung von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich danach, ab dem 89. Tag vor dem geplanten Beginn, abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder diese abbrechen, sind zur Zahlung des Gesamtbetrags der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.

Von dieser Regelung unberührt gelten die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Tagungsstätten. Diese werden entweder in den Ausschreibungsbedingungen benannt oder sind über die hinterlegten Kontaktdaten der Tagungsstätten einseh- oder abfragbar. Sie gelten unmittelbar zwischen Teilnehmern und Tagungsstätten.

Um finanzielle Risiken für Krankheitsfälle oder andere Verhinderungsgründe abzusichern, empfehlen wir den Teilnehmern den Abschluss einer Seminarversicherung.

Preise und Zahlungsbedingungen / Kosten bei Auslandsüberweisungen

Für die Angebote gelten die vereinbarten Teilnahmegebühren.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt:
Die Umsatzsteuer ist in der Teilnahmegebühr bereits enthalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Rechnungen oder auf gesonderten Wunsch Zahlungsbestätigungen für die Vorlage bei Finanzämtern, Arbeitsämtern oder anderen Stellen.

Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt:
In den Preisen/ Teilnahmegebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Bei der Anmeldung als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler oder Unternehmer oder bei der Anmeldung über ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% zusätzlich erhoben.

Bei Teilnehmern aus dem europäischen Ausland kann die Teilnahmegebühr ohne Umsatzsteuer veranlagt werden, sofern der Teilnehmer als Unternehmer agiert und ein entsprechendes Steuerabkommen besteht. Der Teilnehmer ist in dem Fall verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Identifikations-Nr.) mitzuteilen.

Die Teilnahmegebühren sind nach Rechnungsstellung zu den in deren Ausschreibung und/ oder Teilnahmebedingungen benannten Terminen, je nach vereinbarter Zahlungsweise, an die Veranstalterin zu zahlen.

Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die aus der Auslandsüberweisung resultierenden Kosten durch die Teilnehmer zu zahlen.

Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in den vereinbarten Teilnahmegebühren nicht enthalten.

Reisekosten und Unterbringung

Den Aufwand für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst.

Finden die Veranstaltungen nicht in einer Tagungsstätte mit Unterbringung statt, ist die Unterbringung selbst zu regeln.

Beherbergungsverträge mit Tagungsstätten kommen direkt zwischen den Teilnehmern und den Tagungsstätten zustande, auch wenn die Veranstalterin bei der Vermittlung behilflich ist. Es gelten dann für diesen Bereich die Geschäftsbedingungen der Tagungsstätten und Unterkünfte.

Zahlungsbedingungen bei Teilnehmern aus dem Ausland

Bei Anmeldungen aus dem Ausland, mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz, ist die volle Teilnahmegebühr bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht möglich.

Urheberschutz

Alle überreichten Skripte und sonstige Unterrichtsmaterialien unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz und dürfen nicht vervielfältigt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine mündliche oder sonstige Weitergabe des vermittelten Wissens ist ebenfalls nicht gestattet.

Teilnahmebestätigungen und Zertifikate

Für einzelne Ausbildungen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Unsere Ausbildungen sind selbst nicht zertifiziert; dies ist auch nicht angestrebt. Darüber hinaus können auf Anforderung besondere Teilnahmenachweise für Veranstaltungen erstellt werden, sofern dafür die Rechnungen oder Zahlungsbelege nicht genügen.

Haftung

Die Veranstalterin haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern sie eine Verantwortung für den jeweiligen Vorgang trägt.

Es besteht keine Haftung bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände im Rahmen der Anreise zu einer Veranstaltung mit eigenem Fahrzeug, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Mietwagen.

Für Beschädigungen an Einrichtungen wie z. B. Unterrichtsräume, Mobiliar, technische Geräte etc., haftet der Teilnehmer, insbesondere für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung. Im Falle des Abbruchs oder des Ausschlusses haftet die Veranstalterin nicht für entstandene Nebenkosten für Reisen und Unterkünfte sowie sonstigen mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Aufwand der Teilnehmer.

Die Veranstalterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Pandemie etc.).

Datenschutz

Die Verwaltung persönlicher Daten von Teilnehmern erfolgt nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu siehe ausführlich unsere Datenschutzerklärung.

Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Vertragssprache / Überschriften

Einheitlicher Leistungs- und Erfüllungsort nach § 269 BGB (nachfolgend insgesamt Erfüllungsort genannt) für alle Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Veranstalterin in Hannover. Insbesondere Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz der Veranstalterin in Hannover.

Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte bei ausschließlichen Gerichtsständen sowie bei Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.

Salvatorische Klausel / Hinweis auf Streitschlichtungsverfahren

Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, etwa aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen, sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand 03.06.2020

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